Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für eine Kinder- und Jugendpsychotherapie oder notwendige Diagnosik werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel vollständig übernommen. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre Krankenversicherungskarte, die einmal pro Quartal vorgelegt wird. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Kassenärztliche Vereinigung, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen. Sollte kein Therapieplatz zeitnah verfügbar sein, besteht die Möglichkeit, ein Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 Abs. 3 SGB V zu beantragen – gerne unterstütze ich Sie dabei. So gewährleisten wir eine schnelle und unkomplizierte Hilfe für Ihr Kind oder Ihren Jugendlichen.
Private Krankenversicherungen
Die Anzahl der bewilligten, erstatteten Stunden ist bei den Privatversicherungen abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und dem individuellen Tarif. Erkundigen Sie Sich bei Ihrer privaten Krankenkasse über die geltenden Formalitäten Ihres Krankenversicherungstarifs. Die Mehrheit der privaten Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in voller Höhe. Die Gebühr erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2.8 fachen Satz. Eine Einzeltherapiestunde à 50 min kostet derzeit z.B. 122,41 €. Je nach Versicherungstarif kann Ihnen hierbei ein eigener Kostenanteil entstehen.
Das Honorar für eine Beratungssitzung à 50 Minuten oder eine Diagnostik und Auswertung wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die Kosten für eine Beratungs- oder Diagnostiksitzung entsprechen üblicherweise einer Stunde Psychotherapie im 2.8 fachen Satz (122,41€). *
Beihilfestellen
Die Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mehrheitlich in voller Höhe. Erkunden Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Ohne weitere Wartezeiten können Sie Psychotherapie als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Das Honorar für die psychotherapeutische Leistung wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Ihre Krankenkasse erfährt nichts von der psychotherapeutischen Behandlung. Die Gebühr erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), kann im Einzelfall (z.B. Alleinerziehende) jedoch auch geringer ausfallen. Ggf. können Sie die Psychotherapie von der Steuer absetzen.
*Die Gebührenordnung für Ärzte und Therapeuten (GOÄ/GOP) ist seit über 25 Jahren nicht mehr geändert worden und entspricht schon länger nicht mehr den heutigen Anforderungen einer psychotherapeutischen Behandlung inklusive der Beantragung bei den Kostenträgern, der Dokumentationspflicht und anderen administrativen Aufgaben sowie der kontinuierlich geforderten Weiterbildung. Auch liegt das Honorar nach dem etablierten 2,3 fachen Satz mittlerweile deutlich unter dem der gesetzlichen Krankenkassen.
Ich habe mich daher dazu entschlossen, vom etablierten Satz abzuweichen und für meine Leistungen (z.B. probatorische Sitzungen, Einzelsitzungen und die Beantragung der Psychotherapie/Therapieantrag etc.) in der Regel den 2,8 fachen Satz (122,41 €) zu berechnen.